Die reguläre Abschreibung für Büromöbel erstreckt sich laut AfA-Tabelle über 13 Jahre. Selbständig nutzbare Möbel mit Anschaffungskosten bis 800€netto können Sie bei betrieblicher Nutzung dagegen schon im Anschaffungsjahr vollständig als Betriebsausgabe absetzen. Entdecken Sie jetzt Ihre neuen Büromöbel.
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